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"Der Wunsch vieler Pflegebedürftiger
nach einer vertrauten Häuslichkeit, nach
Überschaubarkeit und Gemeinsamkeit
wird Tag und Nacht gewährleistet. Wer
verantwortungsvoll handelt, regelt auch
die letzten Dinge. Sowohl die Art und Weise
der Bestattung, wie auch die finanzielle Absicherung".
Reinhard Stautner, Rechtsanwalt
Finanzierung
Der gewählte Pflegedienst stellt eine unabhängige, eigenständige Pflegeeinrichtung dar, die über eine Pflege- und Krankenkassenzulassung verfügt.
Vorraussetzung für die direkte Aufnahme in eine Wohngemeinschaft ist eine finanzierte Bedarfserstellung für den ambulanten Bereich (Pflegesachleistung Stufe 1,2,3 oder Härtefallregelung).
Die darüber hinaus entstehenden Kosten für weitere Betreuung oder Pflege berechnen sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Hierbei ist im Einzelfall zu klären, inwieweit diese von den Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträgern übernommen werden können oder aus Eigenmittel finanziert werden müssen. Hinzu kommen die Kosten des medizinischen Bedarfs, die allerdings, je nach persönlicher Situation, vollständig von den Krankenkassen übernommen werden können. Der abgekoppelte Pflegevertrag wird nach einer individuellen Pflegeanamnese und Pflegeplanung erstellt. Er richtet sich ausschließlich nach den Wünschen und dem Bedarf der Bewohner, sowie nach pflegefachlichen Aspekten.
Eine Kostenkalkulation des Pflegebedarfs wird für jeden Bewohner erstellt und anschließend vertraglich vereinbart.
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