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„Der Verein steht durch seine Mitglieder
mit seinem Fachwissen ehrenamtlich zur
Verfügung.“
Alexander Falkenberg, Geschäftsführer der PMG NRW






Aktuelles

Verabschiedung des Landesgesetzes Wohn- und Teilhabegesetz
- WTG (ehemaliges Heimgesetz) [ pdf ]

Nähere Informationen unter www.mags.nrw.de



Informationen zum Betreuungsbedarf

Leistungen nach § 45b und §87b SGB XI seit 1. Juli 2008!: Neue Ansprüche für Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf.

Ihr Anspruch:
Jeder Versicherte mit einer demenziellen Erkrankung hat Anspruch auf Betreuungsleistungen ab Pflegestufe 0.

Das steht Ihnen zu:
Nach Genehmigung des § 45 SGB XI steht Ihnen monatlich ein Betrag zwischen 100,- bis 200,- € zu.

Haben Sie weiteren Informationsbedarf? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


© Verein zur Förderung alters- und behindertengerechten Wohnens e.V.